Selbstständige

Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse

Selbständige können sich wahlweise gesetzlich oder privat versichern. Trotzdem verbleiben viele Selbständige freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Generell besteht eine allgemeine Versicherungspflicht in Deutschland, die, unabhängig von der Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen, für jeden gilt.

Für die Versicherungsmöglichkeiten als Selbstständige(r) ist es wichtig zu beachten, ob die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt wird. Hauptberuflich Selbstständige können wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.

Wer im Nebenberuf selbstständig ist, führt seine Krankenkassenbeiträge bereits im Haupterwerb als pflichtversicherter Arbeitnehmer ab bzw. als Rentner/in oder Arbeitslose(r). Die Überprüfung, wann eine Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt wird durch die sogenannte Vermutungsregel unterstützt. Grundsätzlich wird eine selbstständige Erwerbstätigkeit dann hauptberuflich ausgeübt, wenn sie bezüglich ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und des zeitlichen Aufwandes die übrigen Erwerbstätigkeiten übersteigt. Es gibt jedoch noch weiter Kriterien, die in diese Entscheidung hineinspielen.

Gesetzlich oder privat versichern?

Bei der Entscheidung über die Wahl ihrer Krankenversicherung zählen für hauptberuflich Selbstständige vor allem folgende Kriterien:

  • aktuelles Alter
  • Einkommen und Umsatz
  • persönlicher Gesundheitszustand
  • Familienplanung

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern können sich Selbstständige unabhängig von der Höhe des Einkommens privat versichern. Wenn sich Selbstständige hingegen gesetzlich krankenversichern wollen, müssen sie vor Beginn ihrer Selbstständigkeit schon einmal Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein. Diese Mitgliedschaft muss entweder in den vorangegangen zwölf Monaten oder für 24 Monate innerhalb der vergangenen fünf Jahre bestanden haben. Eine Rückkehr aus einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Für wen lohnt sich die GKV als Selbstständige(r)?

Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung lohnt sich eher für diejenigen Selbstständigen, die ein niedrigeres Einkommen haben oder wegen Vorerkrankungen in der PKV höhere Beiträge zahlen müssten. Auch Unternehmer in der Gründungsphase oder Selbstständige, die Kinder und Ehepartner mitversichern wollen, fahren häufig besser, wenn sie sich gesetzlich versichern.

Beiträge zur freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung

Selbstständige müssen in der GKV, anders als Angestellte, den gesamten Krankenkassenbeitrag (ohne Arbeitgeberanteil) bezahlen. Für die Bemessung des beitragspflichtigen Einkommens werden alle Einkunftsarten herangezogen. Die zu zahlenden Beiträge bemessen sich an der Höhe der monatlichen Einkünfte, wozu also vor allem Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit, Mieteinnahmen und Einnahmen aus Kapitalanlagen gehören.
Sie sind zudem von zusätzlichen Faktoren abhängig, wie dem allgemeinen Beitragssatz dem Zusatzbeitrag der gewählten Krankenkasse, der Entscheidung für oder gegen eine Versicherung mit Krankengeld und der geltenden jeweiligen Mindest- bzw. Höchstgrenze.


Beitragsbemessungsgrenze und Mindesteinkommen

Für Selbstständige gilt ebenfalls die Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 Euro im Monat (2024). Alle Einkommensanteile die darüber liegen, werden bei der Beitragsbemessung nicht mehr berücksichtigt. Umgekehrt gilt auch eine Mindestbemessungsgrenze von monatlich 1178,33 Euro (Stand 2024). Auch wer weniger Gewinn im Monat erzielt, zahlt einen Mindestbeitrag, der sich aus diesem (fiktiven) Mindesteinkommen ergibt.

Künstlersozialkasse

Circa 200.000 hauptberuflich Selbstständige, die der Künstlersozialkasse (KSK) angehören, werden durch diese bei den SV-Abgaben entlastet, indem sich nur den halben Beitrag zur Kranken- Pflege- und Rentenversicherung entrichten. Die andere Hälfte übernimmt jeweils die Künstlersozialkasse. Für diese durch das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) begünstigten Berufsgruppen besteht trotz Selbstständigkeit eine Versicherungspflicht. Die Überprüfung der Voraussetzungen dafür wie auch die Betragsberechnung und dessen Erhebung werden von der KSK durchgeführt.

Beitragssatz für Selbstständige

Selbstständige haben die Möglichkeit, sich für den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % zu entscheiden und dafür auf ihren Krankengeldanspruch zu verzichten. Wenn sie die Option auf reguläres GKV-Krankengeld ab dem 43. Tag der Erkrankung absichern wollen, können sie sich für den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % entscheiden. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in voller Höhe. Dieser wird von jeder Kasse selbst festgelegt und beträgt aktuell 1,7 % im Durchschnitt (2024).

Beitragskalkulation

Die Grundlage für die Bemessung der Beiträge zur GKV bildet auch bei Selbstständigen das erzielte Bruttoeinkommen bzw. der unternehmerische Gewinn vor Steuern. Dabei stellt sich die Frage, wie sich dieser berechnen lässt, da der Verdienst bei Selbständigen monatlich schwanken kann und die Beiträge monatlich im Voraus gezahlt werden.
Die Krankenkasse geht daher bei der Berechnung von einem geschätzten Jahreseinkommen aus, das sie auf die Monate herunterbricht. Um dieses festzulegen fordern die Kassen zumeist einmal im Jahr die Selbstständigen dazu auf, die mutmaßlichen Einkünfte für das kommende Jahr anzugeben. Zusätzlich müssen sie ihre Einkommenssteuerbescheide bei der Krankenkasse einreichen. Mit diesen wird die gemachte Schätzung abgeglichen und es erfolgt entweder eine Rückerstattung oder eine Aufforderung zur Nachzahlung.

Vorteile der GKV gegenüber der PKV

Nicht wenige Selbstständige entscheiden sich bei der Wahl ihrer Krankenversicherung für die PKV, da diese für Sie eine vorübergehende Kostenersparnis bietet. Doch diese Rechnung gilt nicht immer und nicht für unbegrenzt. Sollen beispielsweise Kinder oder Partner mit versichert weden, empfiehlt sich oftmals die GKV. Denn die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen stellt einen großen Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung dar. In der PKV dagegen erhält jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag und wird separat abgerechnet.
Ein weiterer Vorteil der GKV bei Selbstständigen ist die Anpassung der Krankenkassenbeiträge abhängig vom zu Einkommen ( Bruttogewinn ). bei sinkendem Gewinn wird auch der Krankenkassenbeitrag entsprechend niedriger bemessen. In der PKV hingegen werden einkommensunabhängige Beiträge (Prämien) erhoben, die mit zunehmendem Lebensalter ansteigen.