Hausfrauen / Hausmänner

Als Hausfrau oder Hausmann in der gesetzlichen Krankenkasse

Die allgemeine Versicherungspflicht gilt für alle Menschen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Dazu gehören auch Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft ohne Arbeitseinkommen als so genannte Hausfrauen und Hausmänner leben.

Krankenversicherung als Hausfrau/-mann

familienversichert

Ist der Ehe- bzw. Lebenspartner Mitglied in der GKV, dann besteht für Hausfrauen und -männer die Möglichkeit der Familienversicherung. In der Familenversicherung haben die Angehörigen Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen keinen eigenen Beitrag zahlen.

freiwillig versichert

Ist eine Familienversicherung ausgeschlossen, können Hausfrauen und -männer sich freiwillig gesetzlich versichern.
Freiwillig versicherte Hausfrauen und Hausmänner zahlen den vollen allgemeinen Beitragssatz und den vollen Zusatzbeitrag in der GKV. Zur Beitragsbemessung wird ein fiktives Mindesteinkommen von 1131,67 Euro (Stand 2023) angesetzt.

privatversichert als Hausfrau / Hausmann (PKV)

Hausfrauen und Hausmänner können sich, wenn kein eigenes Einkommen erzielt wird, sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln. Allerdings sollte die Entscheidung für eine Befreiung von der Versicherungspflicht gut durchdacht werden, da sie bindend ist.

Ehe- bzw. Lebenspartner von Beamten können als Privatversicherte von einer staatlichen Beihilfe profitieren. Mit Hilfe dieser Zuzahlung reduziert sich der Versicherungsbeitrag erheblich. Bei Ehe- bzw. Lebenspartnern beträgt der Zuschuss 70 Prozent, bei Kindern sogar 80 Prozent. Um diese Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, darf das jährliche Einkommen der Hausfrauen und -männer eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Diese unterschiedet sich je nach Bundesland.