Kündigung

Die Regeln zur Kündigung und Wechsel einer gesetzlichen Krankenkasse haben sich für die Versicherten vereinfacht. Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, braucht selbst aktiv keine Kündigung mehr vorzunehmen. Es genügt einen Antrag auf Mitgliedschaft in der neu gewählten Krankenkasse zu stellen. Die Beendigung der bestehenden Mitgliedschaft wird von der alten Krankenkasse dann in die Wege geleitet.

Fristen für den Wechsel

Die Wartefrist vor einem regulärem Krankenkassenwechsel beträgt zwei Monate, beginnend jeweils zum Ende des Monats, in welchem der Antrag auf Mitgliedschaft gestellt wird.

Wer seinen Arbeitgeber oder seinen Status ändert, ein sofortiges Wahlrecht für eine neue Krankenkasse. In diesem Fall gilt der Stichtag ( z.B. Beginn neuer Job, Eintritt Arbeitslosigkeit, Start Selbstständigkeit oder Rentenbeginn ) ohne Wartefrist

Wann eine Kündigung notwendig ist

Anders verhält es sich, wenn man aus einer gesetzlichen in eine private Krankenkasse wechselt (Systemwechsel gesetzlich zu privat ) oder sich vorübergehend bzw. dauerhaft aus Deutschland abmeldet um beispielsweise als Expat zu arbeiten oder auszuwandern. In diesen Fällen muss die Mitgliedschaft in der Krankenkasse mit Angabe und Nachweis von Gründen (z.B. Abmeldebescheinigung) schriftlich verfasst, eigenhändig unterschrieben und mit Angaben zum Stichtag eingereicht werden.