Kassenarten

Kassenarten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Einen einheitlichen Versicherungsträger der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen ist die GKV gegliedert in verschiedene Kassenarten, wobei die Einteilung historisch bedingt ist und ihren Ursprung in der anfänglichen Ausrichtung der jeweiligen Kasse hat. Folgende Kassenarten gibt es derzeit in Deutschland:

Historische Bedeutung der Kassenarten

Die Einteilung der Kassenarten geht auf die Gründungzeiten der Kassen zurück.

Betriebskrankenkassen (BKK) wurden einst durch Unternehmen und Konzerne zur Versicherung ihrer Beschäftigten und deren Familienangehörigen gegründet. Mitglied der BKK konnte daher nur sein, wer selbst in dem Betrieb tätig oder Angehöriger eines Beschäftigten war.

Innungskrankenkassen (IKK) wurden hingegen von den Handwerksinnungen gebildet. Betriebe konnten sich einer Trägerinnung anschließen, sodass ihre Mitarbeiter automatisch bei der jeweiligen IKK versichert waren.

Für die Arbeiter, die weder einer Betriebs- noch Innungskrankenkasse angehörten, waren später die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zuständig. Sie wurden im Zuge der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Otto von Bismarck zwischen 1883 und 1884 von den Gemeinden für einzelne Bezirke errichtet.

Unabhängig von der durch Bismarck eingeführten Versicherungspflicht gründeten sich, teilweise auch bereits vor 1884, freie Hilfskassen, die eine Versicherung auf freiwilliger Basis ermöglichten. Mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 bildeten sich aus diesen freien Hilfskassen die Ersatzkassen (EK).

Wahlfreiheit

Mit dem im Jahr 1996 eingeführten Öffnungsrecht der Krankenkassen und der Wahlfreiheit für Versicherte hat diese Einteilung weitestgehend an Bedeutung verloren. Inzwischen ist ein Großteil der Krankenkassen für jeden Versicherten wählbar, eine berufsständische Trennung gibt es nicht mehr. Lediglich 27 Betriebskrankenkassen sind bis heute unternehmensbezogen und damit geschlossene Krankenkassen. Darüber hinaus bestehen teilweise regionale Beschränkungen: Nicht alle Krankenkassen sind auch in allen Bundesländern geöffnet. Das gilt insbesondere für die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die jeweils nur bestimmte Gebiete abdecken. Andere Krankenkassen sind hingegen bundesweit geöffnet.

Derzeit gibt es 11 AOK, 80 Betriebskrankenkassen, 6 Innungskassen, 6 Ersatzkassen sowie die Knappschaft und die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK).