Warum lohnt ein Krankenkassenvergleich?

In Deutschland besteht eine Pflicht zur Krankenversicherung: Jeder, der in Deutschland wohnt, muss eine Krankenversicherung abschließen. Diese Versicherung übernimmt Kosten für Behandlungen und Therapien im Krankheitsfall ganz oder teilweise. Doch nicht jede Krankenversicherung ist gleich.

In Deutschland untergliedert sich die Krankenversicherung in zwei Systeme: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV).Die gesetzliche Krankenversicherung bildet dabei neben Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung eine wesentliche Säule im deutschen Sozialversicherungssystem.

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen. Rund 73 Millionen Menschen sind derzeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, das entspricht 90 Prozent der Bevölkerung.

Derzeit gibt es 73 gesetzliche Krankenkasse (Stand: März 2023), wobei die Zahl durch Kassenfusionen leicht rückläufig ist. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einem Recht zur Selbstverwaltung. Die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben führen sie eigenständig durch und sind dabei sowohl finanziell als auch organisatorisch unabhängig.

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Neues Kassenwahlrecht – Das ändert sich ab 2021

Zum 1. Januar 2020 ist das neue MDK-Reformgesetz in Kraft getreten, das das Krankenkassenwahlrecht ab 1. Januar 2021 teilweise neu regelt. Für die Versicherten soll der Krankenkassenwechsel auf diese Weise erleichtert und der Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen gefördert werden.

Kein Kündigungsschreiben

Versicherte, die ihre Krankenkasse wechseln wollten, mussten bisher die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse selbst kündigen und anschließend die Kündigungsbetätigung zusammen mit dem Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse einreichen.

Künftig bedarf es einer solchen Kündigungserklärung durch die Mitglieder nicht mehr. Stattdessen üben Versicherte ihr Kassenwahlrecht nur durch die Wahlerklärung gegenüber der neuen Krankenkasse aus. Über den Wechsel wird die alte Krankenkasse von der neu gewählten Krankenkasse durch das elektronische Meldeverfahren informiert.

Eine Ausnahme gilt, wenn das System der Gesetzlichen Krankenversicherung verlassen wird, also künftig keine neue Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen soll, zum Beispiel bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung. In diesem Fall bedarf es einer schriftlichen Kündigungserklärung durch den Versicherten gegenüber der bisherigen Krankenkasse.

Elektronische Mitgliedsbescheinigung für Arbeitgeber

Wer seine Krankenkasse wechselt, musste seinem Arbeitgeber bisher eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorlegen. Ab kommendem Jahr wird die Mitgliedsbescheinigung in Papierform abgeschafft. Stattdessen müssen Versicherte ihren Arbeitgeber nur noch formlos von dem Wechsel unterrichten. Im Rahmen der Anmeldung erhält der Arbeitgeber von der Krankenkasse eine „elektronische Mitgliedsbestätigung“ über das Arbeitgeber-Meldeverfahren.

Kürzere Bindungsfrist

Wer seine Krankenkasse wechselt, ist für eine bestimmte Zeit an seine Wahl gebunden. Diese sogenannte Bindungsfrist wird ab dem Jahr 2021 von 18 auf 12 Monate reduziert. Ein regulärer Kassenwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsverhältnis ist also bald schon nach einem Jahr möglich.

Eine längere Bindungsfrist kann sich für Mitglieder ergeben, die einen Wahltarif nutzen.

Das Sonderkündigungsrecht bleibt indes weiter bestehen. Erhöht die Krankenkasse also den Zusatzbeitrag, können Mitglieder innerhalb der regulären Fristen eine andere Krankenkasse wählen, selbst wenn die Bindungsfrist von 12 Monaten noch nicht erreicht ist.

Sofortiges Wahlrecht

Neu geregelt ist mit Wirkung zum 1. Januar 2021 außerdem ein sofortiges Wahlrecht, das einen Wechsel der Krankenkasse ohne Kündigung und unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse (also ohne Einhaltung der Bindungsfrist) ermöglicht.

Ein sofortiges Wahlrecht wird in Zukunft immer dann ausgelöst, wenn eine Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung endet. Bei jedem Arbeitgeber- oder Statuswechsel kann daher eine neue Krankenkasse gewählt werden. Für die Ausübung des Wahlrechts gilt eine zweiwöchige Frist.

Krankenkassenvergleich

Nicht jede Krankenkasse ist gleich:
Über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus unterscheiden sie sich insbesondere bei Zusatzbeiträgen, Sonderleistungen und Serviceangeboten.
Ein Vergleich lohnt sich!

Krankenkassenwechsel

Es gibt in Deutschland zahlreiche gesetzliche Krankenkassen, zwischen denen Versicherte wählen können – und auch sollten!
Ein Krankenkassenwechsel ist einfach und ermöglicht jedem Versicherten eine optimale Versorgung.