Warum lohnt ein Krankenkassenvergleich?


In Deutschland besteht eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung: Jeder, der in Deutschland wohnt, muss eine Krankenversicherung abschließen. Diese übernimmt die Kosten für Behandlungen und Therapien im Krankheitsfall ganz oder teilweise. Doch nicht jede Krankenversicherung ist gleich.


Im deutschen Gesundheitswesen unterscheidet man zwei Systeme zur Absicherung im Krankheitsfall: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die GKV ist eine der fünf Säulen der Sozialversichrung – neben der Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen. Rund 74 Millionen Menschen sind derzeit in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, das entspricht ca. 90 Prozent der Bevölkerung.

Derzeit gibt es 73 gesetzliche Krankenkasse (Stand: Januar 2024), wobei die Zahl durch Kassenfusionen leicht rückläufig ist. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einem Recht zur Selbstverwaltung. Die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben führen sie eigenständig durch und sind dabei sowohl finanziell als auch organisatorisch unabhängig.

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Für meine Lebenssituation die richtige Krankenkasse finden

Verschiedene Lebenssituationen beeinflussen die Entscheidung bei der Auswahl der passenden Krankenkasse. Im Folgenden sind für die unterschiedliche Personengruppen Informationen zur Wahl einer passenden Krankenversicherung zu finden.

Kassenwahlrecht

Seit dem Jahr 2021 gilt ein vereinfachtes Wahlrecht für die gesetzliche Krankenversicherung. Für Versicherte wurde der Krankenkassenwechsel erleichtert und der Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen dadurch gefördert.

Kein Kündigungsschreiben

Versicherte, die ihre Krankenkasse wechseln wollen, müssen ihre Mitgliedschaft nicht mehr selbst aktiv kündigen. Auch müssen Sie keine Kündigungsbetätigung mehr zusammen mit dem Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse einreichen.

Statt dessen üben Versicherte ihr Kassenwahlrecht ausschließlich durch ihre Wahlerklärung gegenüber der neuen Krankenkasse aus. Über den Wechsel wird die alte Krankenkasse von der neu gewählten Krankenkasse durch das elektronische Meldeverfahren informiert.

Eine Ausnahme gilt, wenn das System der Gesetzlichen Krankenversicherung verlassen wird, also künftig keine neue Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen soll, zum Beispiel bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung. In diesem Fall bedarf es einer schriftlichen Kündigungserklärung durch den Versicherten gegenüber der bisherigen Krankenkasse.

Elektronische Mitgliedsbescheinigung für Arbeitgeber

Wer seine Krankenkasse wechselt, musste seinem Arbeitgeber bisher eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorlegen. Ab kommendem Jahr wird die Mitgliedsbescheinigung in Papierform abgeschafft. Stattdessen müssen Versicherte ihren Arbeitgeber nur noch formlos von dem Wechsel unterrichten. Im Rahmen der Anmeldung erhält der Arbeitgeber von der Krankenkasse eine „elektronische Mitgliedsbestätigung“ über das Arbeitgeber-Meldeverfahren.

Kürzere Bindungsfrist

Wer seine Krankenkasse wechselt, ist für eine bestimmte Zeit an seine Wahl gebunden. Diese sogenannte Bindungsfrist beträgt 12 Monate. Ein regulärer Kassenwechsel bei gleichbleibendem Versicherungsverhältnis ist also schon nach einem Jahr möglich.

Eine längere Bindungsfrist kann sich für Mitglieder ergeben, die einen Wahltarif nutzen.

Das Sonderkündigungsrecht bleibt indes weiter bestehen. Erhöht die Krankenkasse also den Zusatzbeitrag, können Mitglieder innerhalb der regulären Fristen eine andere Krankenkasse wählen, selbst wenn die Bindungsfrist von 12 Monaten noch nicht erreicht ist.

Sofortiges Wahlrecht

Neu geregelt wurde ab 2021 außer dem ein sofortiges Wahlrecht, das einen Wechsel der Krankenkasse ohne Kündigung und unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse (also ohne Einhaltung der Bindungsfrist) ermöglicht.

Ein sofortiges Wahlrecht ist imer dann gegeben, wenn eine Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung endet. Bei jedem Arbeitgeber- oder Statuswechsel kann daher eine neue Krankenkasse gewählt werden. Für die Ausübung des Wahlrechts gilt eine zweiwöchige Frist.

Krankenkassenvergleich

Nicht jede Krankenkasse ist gleich:
Über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus unterscheiden sie sich insbesondere bei Zusatzbeiträgen, Sonderleistungen und Serviceangeboten.
Ein Vergleich lohnt sich!

Krankenkassenwechsel

Es gibt in Deutschland zahlreiche gesetzliche Krankenkassen, zwischen denen Versicherte wählen können – und auch sollten!
Ein Krankenkassenwechsel ist einfach und ermöglicht jedem Versicherten eine optimale Versorgung.