Kinder

Kinder versichern in der gesetzlichen Krankenkasse

In den meisten Fällen werden Kinder beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eines Elternteils mitversichert. Neben dieser GKV- Familienversicherung ist eine private Krankenversicherung für Kinder möglich. Die Art der Versicherung des Kindes ist in der Regel abhängig vom Versicherungsstatus der Eltern.

Familienversicherung in der GKV

Eine Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist atraktiv, weil Angehörige und Kinder beitragsfrei mitversichert werden können. Dafür ist nur eine Anmeldung des Familienmitglieds bei der Krankenkasse notwendig.

Um Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Wohnsitz der Angehörigen muss in Deutschland liegen.
  • Das Familienmitglied darf nicht selbst versicherungspflichtig sein. (abhängig von Einkommensgrenze)
  • kein Beamtenstatus oder sonstige Gründe für Versicherungsfreiheit liegen vor
  • Das Familienmitglied übt keine hauptberufliche Selbstständigkeit aus

Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, ist eine beitragsfreie Familienversicherung grundsätzlich ausgeschlossen.

Versicherungsfähige Kinder

In die Familienversicherung können sowohl leibliche als auch adoptierte Kinder aufgenommen werden. Allerdings muss eine bestimmte Altersgrenze beachtet werden.

Zudem besteht auch die Möglichkeit die Kinder familienversicherter Kinder (Stiefkinder und Enkel), die im Haushalt des versicherten Mitglieds leben bzw. nicht mit im Haushalt leben, für deren Lebensunterhalt das versicherte Mitglied jedoch überwiegend sorgt und Pflegekinder, die vom Antragsteller nicht beruflich gepflegt werden, mit in die Versicherung aufzunehmen.

Altersgrenze für die Familienversicherung von Kindern

Eine beitragsfreie Familienversicherung ist nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich. Für mitversicherte Kinder, die keiner eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen, liegt die Altersgrenze bei 23 Jahren.

Zudem ist ein Verbleib in der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich, wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung (beispielsweise ein Studium) befindet oder es ein FSJ-Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leistet.

Unter bestimmten Umständen ist eine Verlängerung der beitragsfreien Familienversicherung auch nach dem 25. Lebensjahr ist möglich. Unter anderem dann, wenn die Schul- oder Berufsausbildung durch

  • eine gesetzliche Dienstpflicht
  • einen freiwilligen Wehrdienst,
  • einem Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder einem vergleichbar anerkannten Freiwilligendienst oder
  • einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer

unterbrochen oder verzögert worden ist, dann kann der Verbleib in der Familienversicherung um die Dauer der Unterbrechung nochmals verlängert werden.

Ein neugeborenes Kind kann ab dem Tag der Geburt familienversichert werden, weswegen der Antrag für die Aufnahme erst nach dieser gestellt werden kann. Zusätzlich zum Antrag sollte die Geburtsbescheinigung eingereicht werden.

Für Kinder, die aufgrund einer Behinderung außerstande sind selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, gilt keine Altersgrenze. Sie können über die angeführte Grenze hinaus familienversichert sein.

Kinder privat versichern

In der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt es jedes Familienmitglied einzeln zu versichern. Ehepartner oder Kinder können nicht beitragsfrei mitversichert werden. Somit muss für jedes Kind ein eigener Versicherungsbeitrag gezahlt werden.

Voraussetzungen: Privat krankenversicherte Eltern müssen ihr Kind in der PKV versichern. Eine private Krankenversicherung ist aber auch für Kinder gesetzlich versicherter Eltern möglich. Komplizierter ist es hingegen, wenn ein Elternteil privat, das andere gesetzlich versichert ist. In diesem Fall orientiert sich der Versicherungsstatus des Kindes nach dem des Hauptverdieners.

Eine gesetzlich Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn drei Merkmale von den Eltern erfüllt werden:

Sie sind Ehegatten oder Lebenspartner und
die Höhe des Einkommens des privat Versicherten ist höher als das des gesetzlich Versicherten und
das monatliche Gesamteinkommen übersteigt ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) (5.362,50 Euro, Stand 2021).


In diesem Fall muss das Kind privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert werden.


Kosten und Zuschuss zur PKV für Kinder

Die Versicherungskosten für jüngere Versicherte sind in der Regel niedriger als die für Erwachsene, da die Versicherungen bei ihnen mit geringeren gesundheitsbezogenen Ausgaben rechnen. Die Kosten des individuellen Kindertarifes sind unter anderem vom Gesundheitszustand, dem Anbieter, dem Leistungsumfang sowie dem Alter bei Versicherungsbeginn abhängig. Die monatlichen Prämien zur Versicherung eines Kindes in der PKV können aktuell zwischen 80 und 170 Euro liegen.

Eine finanzielle Unterstützung zur privaten Krankenversicherung der Kinder ist möglich. Mit einer Zuzahlung oder Beihilfe für Kinder von Beamten und Angestellten reduziert sich der Versicherungsbeitrag.

Arbeitgeber beteiligen sich generell an den Versicherungsbeiträgen ihrer Angestellten. Dieser lässt sich auch für die privat versicherten Kinder nutzen. Der Arbeitnehmer übernimmt die Hälfte der Kosten zur PKV, allerdings nur bis zu einer gewissen Obergrenze. Der Zuschuss gleicht dem Höchstbetrag des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung, 384,58 Euro (Stand 2021).
Kosten, die darüber hinaus gehen, müssen vom Arbeitgeber alleine getragen werden.
Bei diesem Zuschuss ist unerheblich, ob die Kosten aus dem Versicherungsbeitrag des Angestellten oder des Kindes entstehen.

Kinder von Beamten profitieren von einer staatlichen Beihilfe, wodurch sich deren Krankenversicherungskosten deutlich verringern.

Unternehmer sowie Freiberufler müssen hingegen die Versicherungskosten der PKV ihrer Kinder vollständig alleine tragen.