Krankenkassenwechsel

Krankenkassenwechsel

Wann sich ein Krankenkassenwechsel lohnt

Bestimmte Leistungen, die jede Krankenkasse übernehmen muss, sind in Deutschland vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Diese sogenannten Pflichtleistungen sind quasi als „Mindeststandard“ bei jeder Krankenkasse gleich und spielen bei einem Kassenvergleich daher keine Rolle.

Entscheidende Unterschiede zwischen den Krankenkassen bilden die angebotenen Zusatzleistungen sowie der Service und der Preis durch variierende Zusatzbeiträge. Für Versicherte, die mir ihrer Kasse in diesen Bereichen unzufrieden sind, lohnt sich ein Wechsel.

Die Qual der Wahl

In Deutschland gibt es mehr als 70 geöffnete Krankenkassen, die für jeden Versicherten wohn- und arbeitsortabhängig frei wählbar sind. Wer seine Kasse wechseln möchte, hat daher zahlreiche Alternativen.

Um durch den Kassenwechsel eine optimale Gesundheitsversorgung zu erreichen, sollten die einzelnen Kassen vor dem Wechsel verglichen werden. Worauf es bei dem Wechsel ankommt, lesen Sie hier.

Krankenkassenwechsel – So einfach geht es!

Ein Wechsel der Krankenkasse ist für Versicherte einfach und ohne Risiko:
Gesetzliche Krankenkassen müssen grundsätzlich jeden Versicherten aufnehmen, unabhängig von Gesundheitszustand oder Alter. Läuft bei dem Krankenkassenwechsel etwas schief, besteht außerdem grundsätzlich weiterhin Versicherungsschutz über die frühere Kasse.

Ab 1. Januar 2021 gelten im Bereich des Kassenwahlrechts zum Teil neue Regelungen, die den Krankenkassenwechsel für Versicherte vereinfachen sollen.

Die wichtigsten Schritte beim Krankenkassenwechsel

1. Krankenkassenvergleich

Bevor Sie sich für eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse entscheiden, sollten Sie am besten die Angebote und Leistungen der übrigen Krankenkassen vergleichen. Dabei sollten Sie besonderes Augenmerk auf die Faktoren legen, die Ihnen wichtig sind, zum Beispiel besondere Versorgungsleistungen oder einen niedrigen Zusatzbeitrag.

2. Mitgliedsantrag ausfüllen

Haben Sie eine Wahl getroffen, müssen Sie den Mitgliedsantrag der gewählten Krankenkasse ausfüllen und einreichen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende. Die Wahlerklärung gegenüber der neuen Krankenkasse sollte daher rechtzeitig erfolgen, damit diese in der Lage ist, die alte Krankenkasse unter Berücksichtigung einer gewissen Bearbeitungszeit zu informieren.
Zu beachten ist außerdem die Bindungsfrist nach einem Krankenkassenwechsel, die ab 1. Januar 2021 nur noch 12 Monate beträgt. Bei einem Arbeitgeberwechsel oder einem Statuswechsel gilt diese Bindungsfrist nicht.

Anders als bisher ist eine Kündigungserklärung gegenüber der alten Krankenkasse durch das wechselnde Mitglied nicht mehr erforderlich. Stattdessen wird die bisherige Krankenkasse im elektronischen Meldeverfahren durch die neu gewählte Krankenkasse von dem Wechsel in Kenntnis gesetzt. Einer schriftlichen Kündigung bedarf es nur, wenn künftig keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse mehr bestehen soll.

3. Information des Arbeitgebers

Die neu gewählte Krankenkasse informiert Sie nach Rücksprache mit der bisherigen Kasse über den Zeitpunkt des Wechsels. Schließlich müssen Sie Ihren Arbeitgeber von der neu gewählten Krankenkasse in Kenntnis setzen. Dies ist formlos möglich; eine Mitgliedsbescheinigung in Papierform zur Vorlage gegenüber dem Arbeitgeber wird künftig nicht mehr ausgestellt.