Krankenkassenwechsel

Wann sich ein Krankenkassenwechsel lohnt

In Deutschland sind bestimmte Leistungen, die jede Krankenkasse übernehmen muss, gesetzlich vorgeschrieben. Diese sogenannten Pflichtleistungen sind als „Mindeststandard“ bei allen Krankenkassen gleich und spielen daher bei einem Kassenvergleich keine Rolle. Auch der allgemeine Beitragssatz ist bei allen Krankenkassen gleich. Er würde sich bei einem Krankenkassenwechsel auch für die Anschlussversicherung nicht ändern und ist daher für die Kassenwahl ohne Bedeutung.

Entscheidende Unterschiede zwischen den Krankenkassen bestehen in den angebotenen Zusatzleistungen, im Service und im Preis durch unterschiedliche Zusatzbeiträge. Die Krankenkassen legen ihren Zusatzbeitragssatz individuell fest und erhöhen damit ihre Einnahmen. Der Zusatzbeitrag bestimmt im Gegensatz zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz die Höhe des Endbeitrags und sollte daher bei der Wahl der Krankenkasse berücksichtigt werden. Machen Sie sich also unbedingt klar, welche Leistungen Sie von Ihrer Krankenkasse erwarten und prüfen Sie, ob Ihre Wunschkasse diese anbietet. Für Versicherte, die mit ihrer Kasse unzufrieden sind, lohnt sich ein Wechsel.

Die Qual der Wahl

In Deutschland gibt es über 70 geöffnete Krankenkassen, die jeder Versicherte je nach Wohnort und Arbeitsplatz frei wählen kann. Wer seine Krankenkasse wechseln möchte, hat also zahlreiche Alternativen.

Um durch einen Kassenwechsel eine optimale Gesundheitsversorgung zu erreichen, sollten die einzelnen Krankenkassen vor dem Wechsel verglichen werden. Worauf es bei dem Wechsel ankommt, lesen Sie hier.

Krankenkassenwechsel – So einfach geht es!

Ein Wechsel der Krankenkasse ist für Versicherte einfach und ohne Risiko: Gesetzliche Krankenkassen müssen grundsätzlich jeden Versicherten aufnehmen, unabhängig von Gesundheitszustand oder Alter. Läuft bei dem Krankenkassenwechsel etwas schief, besteht außerdem grundsätzlich weiterhin Versicherungsschutz bei der bisherigen Kasse.

Durch das Kassenwahlrecht, haben Versicherte die Möglichkeit ihre Krankenversicherung frei zu wählen. Nach einem Wechsel zur gewünschten Kasse, haben sie eine Bindungsfrist von zwölf Monaten. Mit zwei Ausnahmen: Bei Wechsel der Arbeitsstelle kann eine neue Krankenversicherung sofort gewählt werden, hier greift die Bindungsfrist nicht. Erhöht die bisherige Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, ist im Rahmen des Sonderkündigungsrechts auch vor Ablauf von 12 Monaten eine Beendigung der Mitgliedschaft möglich.

Die wichtigsten Schritte beim Krankenkassenwechsel:

Die wichtigsten Schritte beim Krankenkassenwechsel

1. Krankenkassenvergleich und Auswahl

Bevor Sie sich für eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse entscheiden, sollten Sie am besten die Angebote und Leistungen der für Sie in Frage kommenden Krankenkassen vergleichen. Bei den Angeboten sollten Sie besonders auf die Faktoren achten, die Ihnen wichtig sind. Zum Beispiel die Versorgungsleistungen, die angebotenen Wahltarife oder ein niedrigerer Zusatzbeitragssatz.

2. Mitgliedsantrag ausfüllen

Haben Sie eine Wahl getroffen, können Sie nun den Mitgliedsantrag der Wunschkasse ausfüllen und einreichen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende. Die Wahlerklärung gegenüber der neuen Krankenkasse sollte daher rechtzeitig erfolgen. Nur so ist die Anschlussversicherung in der Lage, die alte Krankenkasse unter Berücksichtigung einer Bearbeitungszeit zu informieren.

3. Kündigen lassen

Bei einem Wechsel ist eine Kündigungserklärung gegenüber der bisherigen Krankenkasse durch das wechselnde Mitglied nicht mehr erforderlich. Stattdessen wird die bisherige Krankenkasse von der neu gewählten Krankenkasse im Rahmen des elektronischen Meldeverfahrens über den Wechsel informiert. Eine schriftliche Kündigung ist nur dann erforderlich, wenn künftig keine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse mehr bestehen soll. Zum Beispiel beim Wechsel in eine private Krankenkasse.

Krankenkassenwechsel

4. Beginn der neuen Mitgliedschaft

Die neu gewählte Krankenkasse informiert Sie nach Rücksprache mit der bisherigen Krankenkasse über den Zeitpunkt des Wechsels. Für die neue Mitgliedschaft gilt eine Bindungsfrist von 12 Monaten.

Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis, müssen Sie Ihren Arbeitgeber über die neu gewählte Krankenkasse informieren. Dies ist formlos möglich, eine Mitgliedsbescheinigung in Papierform zur Vorlage beim Arbeitgeber wird künftig nicht mehr ausgestellt.

Sonderkündigungsrecht

Kommt es zu einer Beitragserhöhung im Bereich des Zusatzbeitrages, entsteht ein Sonderkündigungsrecht für die Versicherten. Hierbei wird die Bindungsfrist von 12 Monaten außer Kraft gesetzt. Aufgrund des Wahlrechts, haben Versicherte jederzeit die Möglichkeit einen Krankenkassenwechsel bei ihrer Wunschkasse zu beantragen. Die Anschlusskrankenkasse muss bei der bestehenden Versicherung in diesem Fall bis zum Ende des Monats der Beitragserhöhungen eine Kündigung einreichen.