Private Krankenzusatzversicherung

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie eine private Zusatz-Krankenversicherung abschließen. Die private Krankenzusatzversicherung baut auf den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung auf und ergänzt diese bzw. reduziert Ihre Eigenbeteiligungen.

Die Beiträge der Zusatz-Krankenversicherungen sind sehr unterschiedlich. Sie sind abhängig von:

  • dem Leistungspaket, das Sie sich selbst zusammenstellen Ihrem Eintrittsalter (je jünger, desto niedriger der Beitrag) Ihrem Geschlecht (Frauen zahlen mehr als Männer) Ihrem Gesundheitszustand
  • Ihrem Eintrittsalter (je jünger, desto niedriger der Beitrag)
  • Ihrem Geschlecht (Frauen zahlen mehr als Männer)
  • Ihrem Gesundheitszustand

Mögliche Bestandteile einer Privaten Zusatz-Krankenversicherung sind zum Beispiel Ambulante Behandlung, Zahnarzt, Krankenhaus oder Krankentagegeld

Wir bietet Ihnen die Möglichkeit, sich einen persönlichen unverbindlichen Vergleich verschiedener Krankenzusatzversicherungen erstellen zu lassen. Füllen Sie dazu einfach das folgende Formular aus. Wir übergeben Ihre Anfrage dann an einen kompetenten Ansprechpartner in Ihrer Region.

Beispiel 1 – Zahnersatz

Beim Zahnersatz übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur maximal 60% der Kosten. Zudem besteht noch die Einschränkung, dass der Zahnersatz der kassenüblichen Ausführung entspricht. Und wer für seine „Dritten“ hochwertige Materialien haben möchte oder einfach nur eine schönere Optik wünscht, zahlt die Kosten dafür selbst.

Hier kommt die Zahnzusatzversicherung zum Einsatz. Die Leistungen unterscheiden sich zum Teil gravierend. Manche Gesellschaften übernehmen z.B. die Kosten für Inlays vollständig, während bei anderen nur anteilig gezahlt wird. Und teure Implantate werden nur von den wenigsten Zahntarifen bezahlt.

Auch bei der Höhe der Erstattung gibt es große Unterschiede : Zahlt ein Versicherer z.B. „50% der Restkosten“, kann das erheblich weniger sein, als bei einem Versicherer, der „30% des Rechnungsbetrages“ übernimmt.

Beispiel 2 – Krankenhaus

Nicht ohne Grund bieten Krankenhäuser den Privatpatienten Wahlleistungen an, die einen Klinikaufenthalt ganz wesentlich erleichtern. Dazu zählen:

  • die Unterbringung, wer in Ruhe gesund werden will, kann die Ungestörtheit eines Ein- oder Zweibettzimmers genießen.
  • die Behandlung und Pflege, so können Sie in den meisten Tarifen Ihren Arzt selbst bestimmen. Damit genießen Sie eine spezielle Behandlung durch den Chefarzt oder durch spezielle Fachärzte.
  • die freie Krankenhauswahl, wenn Sie nicht in das nächstbeste, x-beliebige Krankenhaus überwiesen werden wollen. Ohne Zusatz-Krankenversicherung können Mehrkosten entstehen, welche die gesetzlichen Kassen nicht übernehmen. So müssen Sie z.B. die höheren Transportkosten aus eigener Tasche zahlen. Hat das Krankenhaus Ihrer Wahl einen höheren Pflegesatz, müssen Sie zudem die Differenzkosten tragen.
  • das Krankenhaustagegeld, mit diesem erhalten Sie für jeden Tag die festgelegte Summe (vom 1. Tag an, auch für Sonn- und Feiertage). Zudem ist bei einigen Versicherern ein alternatives Tagegeld möglich, wenn Sie eine oder alle der versicherten Leistungen nicht nutzen.