Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Viele wirksame medizinische Behandlungen sind für den einzelnen Versicherten wünschenswert, überschreiten aber das Maß des Notwendigen und dürfen daher von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Ärzte können diese von der Erstattung und Kostenübernahme ausgeschlossenen Leistungen auf Absprache anbieten und privat abrechnen. Diese als Individuellen Gesundheitsleistungen wurden auf Initiative von Ärzten und Ärztverbänden in der IGEL-Liste zusammengestellt. Eine Inanspruchnahme steht jedem Versicherten selbstverständlich zu, nur eben nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft. Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Leistungen:

1. Vorsorge-Untersuchungen

  • Zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung („Intervall-Check“)
  • Ergänzung der Gesundheitsuntersuchung um Belastungs- und/oder Ruhe-EKG sowie weitere Laboruntersuchungen („Checkup-Ergänzung“)
  • Ergänzungsuntersuchungen zu den Kinder-Früherkennungsuntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr („Kinder-Intervall-Check“)
  • fachbezogene Gesundheitsuntersuchung auf Wunsch des Patienten („Facharzt-Check“)
  • Umfassende ambulante Vorsorge-Untersuchung („General-Check“)
  • Sonographischer Check-up der inneren Organe („Sono-Check“)
  • Doppler-Sonographie der hirnversorgenden Gefäße bei fehlenden anamnestischen oder klinischen Auffälligkeiten
  • Lungenfunktionsprüfung zur Früherkennung (z. B. im Rahmen eines „General-Check“)
  • Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs
  • Mammographie zur Früherkennung des Mammakarzinoms bei Frauen ohne relevante Risikofaktoren
  • Untersuchung zur Früherkennung des Prostata-Karzinoms mittels Bestimmung des Prostata-spezifischen Antigens (PSA) und ggf. transrektaler Sonographie
  • Hirnleistungs-Check („Brain Check“) zur Früherkennung von Demenzen
  • Untersuchung zur Früherkennung von Schwachsichtigkeit und Schielen im Kleinkind- und Vorschulalter
  • Glaukomfrüherkennung mittels Perimetrie,Ophthalmoskopie und/oder Tonometrie