Familienversicherung

Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen Angehörige beitragsfrei mitversichern. Eine Familienversicherung ist grundsätzlich für Kinder, Ehepartner sowie für eingetragene Lebenspartner möglich. Neben leiblichen können auch adoptierte Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen auch Stief- und Pflegekinder sowie Enkel in die Familienversicherung aufgenommen werden.


Kinder können grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Familienversicherung mitversichert werden, bei nicht erwerbstätigen Kindern bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres. Ein Verbleib in der Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr ist möglich, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung, beispielsweise einem Studium, befindet oder es ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes oder einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leistet. Bei Unterbrechung der Schul- oder Berufsausbildung durch einen Freiwilligendienst ist eine einjäh

Nach Erhalt einer eigenen Versichertenkarte können sie die Leistungen der GKV in Anspruch nehmen. Für diese Art der Versicherung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Angehörige darf nur über ein bestimmtes Gesamteinkommen verfügen, das eine festgelegt Einkommensgrenze nicht regelmäßig überschreitet. Diese Einkommensgrenze liegt bei 520 Euro im Monat. Es darf keine hauptberufliche Selbstständigkeit ausgeübt werden. Außerdem müssen die mitversichernden Angehörigen einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Zudem dürfen die Angehören nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sein.